Krankheit und Krankmeldung
Wenn Ihr Kind krank ist, melden Sie es bitte rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn bei der Klassenlehrkraft über SchoolFox ab.
Bei einer Erkrankung direkt vor oder nach den Ferien müssen wir ein ärztliches Attest verlangen.
Falls bei Ihrem Kind oder einer im Haushalt lebenden Person eine der untenstehenden ansteckenden Erkrankungen vom Arzt festgestellt wurde, darf Ihr Kind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Schule so lange nicht mehr besuchen, wie es vom Arzt angeordnet wurde. Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn eine der nachfolgenden Diagnosen gestellt wurde.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn …
- es an einer Infektion erkrankt ist: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall durch EHEC-Bakterien, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündungen durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr.
- ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist.
- es an einer einer infektiösen Gastroenteritis (Magen-Darm-Erkrankung) vor Vollendung des 6. Lebensjahres erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.
Für weitere Informationen lesen Sie sich dieses Merkblatt durch.